Spielplatzsicherheit

Spielplatzsicherheit

Die Grundlage für den Betrieb eines Spielplatzes für Kommunen und private Betreiber ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach dem Paragraphen 823 (Verkehrssicherungspflicht).
Zur Verkehrssicherungspflicht gehört eine dementsprechende regelmäßige Kontrolle und Wartung.

Jeder Spielplatzbetreiber hat dafür zu sorgen, dass der Spielplatz keine Gefährdung für den Benutzer darstellt. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Geräte und das Umfeld regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Die Kontrollintervalle richten sich meist nach der Benutzungsintensität und nach Geräteherstellervorgaben. Es sollte jedoch eine wöchentliche Sichtkontrolle, eine monatliche Sicht- und Wartungskontrolle und eine jährliche Hauptinspektion stattfinden.

Eine Prüfung erfolgt unter Zugrundelegung der zurzeit geltenden einschlägigen Verordnungen und Vorschriften:

  • GUV-VA 1 – Allgemeine Anforderungen
  • GUV-SI 8017 – Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
  • GUV-SR 2002 – Richtlinien für Kindergärten
  • GUV-SI 8018 – Giftpflanzen
  • DIN 18034 – Spielplätze und Freiräume zum Spielen
  • DIN 18024 – Barrierefreies Bauen
  • DIN EN 1176/1-7 – Spielplatzgeräte
  • DIN EN 1177 – Stoßdämpfende Spielplatzböden

Wir übernehmen für Sie (im Rahmen der jährlichen Hauptinspektion):

  • Prüfung – Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Begehungen – Wir untersuchen Ihren Spielplatz und die Spielgeräte eingehend auf Mängel
  • Giftpflanzen – Wir schätzen die Gefährdung durch Pflanzen auf dem Spielplatzgelände ein.
  • Unterstützung – Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise zur Mängelbeseitigung.
  • Dokumentation der Prüfergebnisse – Wir erstellen für Sie ein Prüfprotokoll einschließlich fotografischer Erfassung

Referenzen (Auszug)