Anlagensicherheit und CE-Konformität
Anlagensicherheitskonzept
An Maschinen, Anlagen und Anlagenkomplexen werden viele Sicherheitsanforderungen gestellt. Es gilt Unfälle zu vermeiden und die Produktionssicherheit zu gewährleisten. Betrachtet werden die Maschinen selbst, untereinander und im Zusammenspiel mit übergeordneten Gefahrenwarn- und -meldeanlagen sowie der Gebäudetechnik. Wir erstellen für Sie Anlagensicherheitskonzepte, die genau auf Ihre Erfordernisse der Anlagensicherheit abgestimmt sind.
Inhalte des Anlagensicherheitskonzeptes z.B.:
- Plausibilitätsprüfung der Dokumente
- Definition der Schutzziele und Priorisierung
- Begehung der Anlagen und Aufnahme sicherheitsrelevanter Risiken und Komponenten
- Erfassung von Gefahrstoffen, Emissionen, bestehenden Sicherheitseinrichtungen u.v.m. in Katastern
- Betrachtung von Risiken und Gefährdungen mittels Risikoanalysen gem. DIN EN ISO 12100:2010 / DIN EN ISO 13849 bzw. Sicherheitsbewertungen mittels PAAG-Verfahren oder HAZOP-Studien inkl. LOPA
- Gefährdungsbetrachtung zum Explosionsschutz nach GefStoffV
- Definition von technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen
- Planung, Durchführung und Auswertung von Sicherheitstests
- Dokumentation des Anlagensicherheitskonzeptes mittels Gutachten inkl. Listen, Sicherheits-bewertungen mit Schutzmaßnahmen, Lage- bzw. Gefahrenabwehrplänen, Zeichnungen bzw. Matrizen zur Verkettung von Anlagen und deren Zusammenwirken, Prüfplänen, Katastern u.a.
EU- / EG-Konformitätsbewertung
Die meisten technischen Produkte dürfen in den Ländern der EU nur mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Dieses Zeichen besagt, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes der einschlägigen Richtlinien entspricht. Diese Anforderungen definiert unter anderem die europäische Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG.
Die Konformität eines technischen Produktes wie z.B. einer Maschine ist in den folgenden Fällen neu zu bescheinigen:
- bei Neubau ober wesentlichem Umbau einer Maschine
- bei Import einer Maschine aus einem Land, welches nicht Teil der EU ist
- bei Einbau einer unvollständigen Maschine in eine vollständige Maschine
- bei Komplettierung einer unvollständigen Maschine zu einer vollständigen Maschine
- bei Kombinationen von Maschinen zu einer neuen Gesamtmaschine
Unser TÜV-zertifizierter CE-Koordinator berät Sie gern zu allen Fragen der EU / EG-Konformitätsbewertung. Er begleitet Sie in Ihrem CE-Prozess vom Entwurf bis zur Inbetriebnahme eines neuen, wesentlich veränderten Produktes oder wenn Sie Maschinen zu einer / mehreren Gesamtanlagen kombiniert haben. Möchten Sie in Ihrem Unternehmen einen CE-Prozess aufbauen, kann unser CE-Koordinator gemeinsam mit Ihnen einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen CE-Prozess entwickeln, testen und prüfen. Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits einen CE-Prozess eingeführt, so kann auf Wunsch ein Audit durch unseren Koordinator erfolgen.
Inhalte des Konformitätsbewertungsverfahrens:
- Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien und Normen
- Prüfung bereits vorhandener Erklärungen auf Konformität
- Prüfung der technischen internen und externen Dokumentation
- Prüfungen der Betriebs- / Bedienungs- / Gebrauchsanleitung auf Inhalt und Darstellung
- Ermittlung der Verkettung von Anlagen (Gesamtmaschine ja/nein?)
- Gefährdungsermittlung mittels HAZOP-Studie
- Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100:2010 / DIN EN ISO 13849
- Prüfung auf Manipulationsanreize von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung auf wesentliche Änderung der Maschine nach einem Umbau/Erweiterung
- Typenschildvorlage mit CE-Kennzeichen
Referenzen (Auszug)